Bundestag Elections 2025: AfD Secures Victory in Constituency 67 of Börde and Salzlandkreis
Bei der Bundestagswahl 2025 werden zum ersten Mal die Änderungen einer Wahlrechtsreform umgesetzt, die von der Ampel-Koalition im Mai 2023 beschlossen wurden. Die zentrale Neuerung ist die sogenannte Zweitstimmendeckung. Demnach dürfen Parteien nur so viele Abgeordnete ins Parlament entsenden, wie es ihrem Zweitstimmenergebnis entspricht. Für Parteien, die zahlreiche Direktmandate gewinnen, kann dies zur Folge haben, dass nicht jeder Wahlkreissieger tatsächlich in den Bundestag einzieht. Aufgrund der Reform gibt es keine Überhang- und Ausgleichsmandate mehr. Eine Ausnahme gilt für parteiunabhängige Kandidaten: Diese erhalten einen Sitz direkt aufgrund der Mehrheit der Erststimmen im Wahlkreis.
Das Ziel der Änderung war, den Bundestag zu verkleinern. In den vergangenen Wahlperioden war er aufgrund der Überhang- und Ausgleichsmandate erheblich größer als die gesetzlich festgelegte Regelgröße. Diese betrug bisher 598, während in der auslaufenden Legislaturperiode 736 Abgeordnete im Bundestag saßen. Mit dem neuen Wahlrecht wird die Anzahl der Sitze auf 630 begrenzt.
Zusätzlich gilt die Grundmandatsklausel, die vermutlich zum letzten Mal Anwendung findet. Demnach muss eine Partei bundesweit mindestens fünf Prozent der Stimmen erzielen, um in den Bundestag einzuziehen. Eine Ausnahme besteht: Gewinnt eine Partei drei Direktmandate, zieht sie als Fraktion in den Bundestag ein – selbst wenn sie die Fünf-Prozent-Hürde nicht überschreitet. Eine Neuregelung dieser Klausel wurde vom Bundesverfassungsgericht für die Bundestagswahl 2025 im Sommer verworfen.