Bürgergeld 2025: Wie vielen Beziehern plant Friedrich Merz, die Grundsicherung zu entziehen?

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Die SPD favorisiert das Bürgergeld, während die Union dagegen ist: Dieses Thema könnte eines der großen Streitpunkte in den Koalitionsverhandlungen darstellen. Es geht dabei nicht nur um den Namen der Grundsicherung, sondern auch um die Höhe und insbesondere um die Sanktionen, die Bürgergeld-Empfängern auferlegt werden, die arbeitsfähig sind, jedoch nicht arbeiten. Friedrich Merz (CDU) verkündete, dass er vielen Bürgergeld-Berechtigten die Unterstützung entziehen wolle und nannte sogar eine spezifische Zahl.

So vielen Empfängern will Merz das Bürgergeld kürzen

In ihrem Wahlprogramm machten CDU und CSU deutlich, dass sie das Bürgergeld abschaffen möchten. An seine Stelle soll eine Grundsicherung mit dem Titel „neue Grundsicherung“ treten. Während des Wahlkampfs hatte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) der Union und Merz wiederholt vorgeworfen, dass es sich nur um einen neuen Namen für die gleiche Art der Grundsicherung handelt. Merz widersprach dem, unter anderem in der ARD-Wahlarena, und ist der Ansicht, dass insbesondere schärfere Sanktionen erforderlich sind.

„Diejenigen, die nicht arbeiten, aber arbeiten können, werden in Zukunft kein Bürgergeld mehr erhalten“, erklärte Merz in der Fernsehsendung und nannte auch eine Größenordnung. Demnach fallen aktuell rund 1,8 Millionen Menschen in diese Kategorie. Die erste Frage, die sich stellt: Ist diese Zahl korrekt?

Bürgergeld-Aussage von Merz im Faktencheck

Merz scheint mit dieser Zahl nicht allzu weit von der Wahrheit entfernt zu sein. Die Bundesagentur für Arbeit gibt an, dass etwas mehr als 1,7 Millionen der insgesamt 5,5 Millionen Bürgergeld-Empfänger erwerbsfähig sind und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Doch die Realität ist komplizierter, denn laut den Statistiken bestehen bei 90 Prozent dieser Personen „Vermittlungshemmnisse“. Fast jeder zweite Fall (44 Prozent) ist besonders herausfordernd, da mindestens zwei dieser Hemmnisse vorliegen.

Vermittlungshemmnisse können beispielsweise ein fehlender Berufsabschluss (betrifft 56 Prozent der Fälle) oder ein höheres Alter (älter als 55 Jahre) sein. Letzteres betrifft laut der Bundesagentur für Arbeit 24 Prozent der Personengruppe. Nur etwas mehr als 200.000 Bürgergeld-Bezieher sind erwerbsfähig und nicht von einem Vermittlungshemmnis betroffen.

Es gibt nur wenige „Totalverweigerer“

Zu Beginn des Jahres 2024 fasste die CDU einen Beschluss zur Strategie beim Bürgergeld. „Lehnt ein arbeitsfähiger Grundsicherungsempfänger ohne triftigen Grund eine ihm zumutbare Arbeit ab (‘Totalverweigerer‘), dann soll künftig davon ausgegangen werden, dass er nicht bedürftig ist“, zitiert die Tagesschau aus diesem Beschluss. Sollte Merz mit seinem Plan zur Streichung des Bürgergelds diese Gruppe meinen, liegt er zahlenmäßig weit daneben.

Im Jahr 2023 gab es laut der Bundesagentur für Arbeit etwa 16.000 dieser „Totalverweigerer“, die die Annahme einer Arbeit oder Ausbildung vollständig ablehnen. Demnach wurden vom Arbeitsamt von November 2023 bis Oktober 2024 etwa 20.000 Kürzungen des Bürgergelds verhängt.

Und da wir schon beim Thema Kürzungen sind, stehen wir vor einem weiteren Problem, mit dem Merz in seiner Bürgergeld-Planung konfrontiert ist. 2019 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass eine Kürzung des Bürgergelds um mehr als 30 Prozent gegen das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum verstößt. Kürzlich entschied auch das Sozialgericht Karlsruhe zugunsten einer Klägerin, deren Bürgergeld gestrichen wurde. Merz scheinen diese rechtlichen Bedenken derzeit jedoch nicht zu interessieren. „Mal sehen, was Karlsruhe dazu sagt“, äußerte sich der wahrscheinliche nächste Bundeskanzler in der ARD-Wahlarena zu diesem Konflikt herausfordernd.

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