Karlsruhe weist Eilanträge der AfD und Linkspartei gegen den Bundestag zurück.

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Stand: 14.03.2025 16:45 Uhr

Zusätzliche Milliarden für Infrastruktur und Verteidigung: Der Bundestag darf über die notwendige Grundgesetzänderung in alter Besetzung abstimmen – Eilanträge von AfD und Linkspartei blieben erfolglos.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Eilanträge der AfD und der Linkspartei zurückgewiesen, die eine Einberufung des Bundestages in alter Zusammensetzung verhindern wollten. Laut Begründung endet die Wahlperiode gemäß Artikel 39 des Grundgesetzes erst mit dem Zusammentritt des neuen Bundestages. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt der Bundestag in seiner bisherigen Zusammensetzung handlungsfähig. Der Zeitpunkt des Zusammentritts wird allein vom neuen Bundestag bestimmt.

Zuvor hatten sich Union und SPD mit den Grünen auf einen Kompromiss geeinigt, über den am Dienstag im Bundestag abgestimmt werden soll.

Abstimmung über Kompromisslösung wohl am Dienstag

AfD und Linkspartei hatten versucht, die geplante Sondersitzung des Bundestags zu stoppen, die ein Finanzpaket von Union und SPD vorsieht. Das Paket umfasst erhebliche Investitionen in Verteidigung und Infrastruktur.

Im neu gewählten Parlament wäre die dafür erforderliche Zweidrittelmehrheit nur mit Stimmen der AfD oder der Linkspartei zu erreichen. Die AfD strebte an, die Sondersitzungen des alten Bundestags zu verhindern. Die Linkspartei wollte, dass der neu gewählte Bundestag, der am 23. Februar gewählt wurde, früher zusammentritt als geplant. Die konstituierende Sitzung ist für den 25. März angesetzt.

Linkspartei reagiert enttäuscht

Die Linkspartei äußerte ihr Bedauern über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. „Wir hätten uns selbstverständlich ein anderes Ergebnis gewünscht“, erklärte Fraktionschefin Heidi Reichinnek in Berlin. „Was rechtens ist, bedeutet jedoch nicht immer, dass es gerecht ist.“ Die Linkspartei ist der Meinung, dass „es der Demokratie und vor allem dem Vertrauen der Menschen in diese Demokratie zugutekommen würde, wenn man eine solch entscheidende Angelegenheit im neuen Parlament behandelt hätte“. Dennoch akzeptiert die Partei die Entscheidung des Gerichts.

Dem Gericht liegen zudem weitere Fälle zu diesem Thema vor. Laut einem Gerichtssprecher sind noch drei sogenannte Organstreitverfahren und vier Verfassungsbeschwerden einzelner Bürger anhängig.

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