Konflikt nach Kollision – Vorfahrtrecht bleibt bestehen trotz entgegenkommendem Verkehr – Wirtschaft
Saarbrücken (dpa/tmn) – Wer links oder mittig auf einer Vorfahrtsstraße fährt, um einem Hindernis auszuweichen, behält seine Vorfahrt. Diese erstreckt sich über die gesamte Breite der Straße.
Wenn in solch einer Situation jemand in die Vorfahrtsstraße einbiegt und mit dem Ausweichenden kollidiert, haftet er allein für den entstandenen Schaden. Dies zeigt eine Entscheidung (Az.: 3 U 23/24) des Oberlandesgerichts (OLG) Saarbrücken, auf die der ADAC hinweist.
Mittig gefahren, um anderen Fahrzeugen auszuweichen
In dem konkreten Fall fuhr ein Mann mit seinem VW-Bus innerhalb einer Gemeinde auf einer Vorfahrtsstraße. Er konnte sich nicht ganz rechts halten, da dort ein Auto parkte. Daher ordnete er sich mittig ein, fuhr vorbei und näherte sich einer Kreuzung. Beim Einscheren bog von links ein anderes Fahrzeug von einer wartepflichtigen Straße nach rechts in die Gegenrichtung des VW-Busses ein. Es kam zu einem Zusammenstoß. Der VW-Fahrer forderte daraufhin Schadenersatz vom anderen Fahrer.
Sein Argument war, dass er vorfahrtsberechtigt war und lediglich aufgrund der Verkehrssituation mittig gefahren sei. Der andere Fahrer hätte warten müssen, bis er freie Bahn hatte, anstatt einzufahren, ohne auf den von rechts kommenden Verkehr zu achten. Die Versicherung des anderen Fahrers weigerte sich jedoch, die Zahlung zu leisten. Die Angelegenheit wurde über mehrere Instanzen vor Gericht verhandelt.
So bewertet das Oberlandesgericht die Situation
Vor dem OLG Saarbrücken bekam der Fahrer des VW-Busses recht. Das Gericht entschied, dass der andere Fahrer allein haften müsse. Die Vorinstanz hatte zwar eine Erhöhung der Betriebsgefahr des VW-Fahrers gesehen, da dieser zu weit links gefahren sei, doch das OLG sah ihn voll im Recht. Die Vorfahrt erstreckt sich demnach über die gesamte Breite der Straße, und somit hatte er das Recht, weiter links zu fahren, weil Fahrzeuge am Straßenrand standen.
Obwohl die Straßenverkehrsordnung vorschreibt, möglichst weit rechts zu fahren, und entgegenkommende Autos durchfahren lassen werden müssen, bevor man an einer Fahrbahnverengung, einem Hindernis oder einem haltenden Fahrzeug vorbeifährt, dient dies lediglich dem Schutz des fließenden entgegenkommenden Verkehrs und nicht dem Schutz des einbiegenden Verkehrs. Ein Fahrer, der nach rechts in eine Vorfahrtstraße einbiegt, muss also auch mit Gegenverkehr auf der eigenen Fahrbahnhälfte rechnen.
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