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Anpassungen bei der Rentenversicherung und mehr

Änderungen bei der Rente im März: Wichtige Informationen für Rentner


Aktualisiert am 02.03.2025 – 00:07 Uhr
Lesedauer: 3 Min.

Paar blickt besorgt (Symbolbild): Anders als Arbeitnehmer müssen Rentner den vollen Pflegebeitrag schultern.
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Paar blickt besorgt (Symbolbild): Im März gibt es für Rentnerinnen und Rentner einiges zu beachten. (Quelle: brizmaker/getty-images-bilder)

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Der März 2025 ist für Rentnerinnen und Rentner ein entscheidender Monat. Was sich alles bei der Rente ändert.

Im März stehen einige bedeutende Veränderungen und Ereignisse in Bezug auf die Rente an, auf die sich Rentnerinnen und Rentner vorbereiten sollten. Insbesondere geht es um die Rentenerhöhung, die Anpassungen der Krankenkassenbeiträge sowie die Frist für freiwillige Beitragszahlungen für das Jahr 2024.

Die erste Änderung betrifft die Rentenerhöhung 2025. Diese wird in den kommenden Wochen bekannt gegeben. Nach dem Wahlsieg der CDU/CSU ist der Nachfolger des Bundesministers für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil (SPD), noch nicht bestimmt. Das Arbeitsministerium wird die Anpassung jedoch voraussichtlich wie gewohnt Ende März bekanntgeben, und dies wird sich wohl auch während der Regierungsbildung nicht ändern. Die Deutsche Bundesbank hat im Monatsbericht vom Februar 2025 bereits die mögliche neue Rentenhöhe ab Juli berechnet. Zudem deuten auch andere Daten darauf hin, dass die Rentenanpassung 2025 möglicherweise stärker steigen könnte als ursprünglich geschätzt.

Die Bundesbank schätzt, dass die Rentenerhöhung „fast vier Prozent“ betragen könnte. Diese Einschätzung wird durch die aktuellen Daten zur Entwicklung der Löhne und Gehälter gestützt: Laut dem Statistischen Bundesamt sind die Löhne 2024 real um 3,1 Prozent gestiegen, was den höchsten Anstieg seit 2008 darstellt.

Im vergangenen Jahr betrug die Rentenerhöhung 2024 4,57 Prozent. Dieser Wert überstieg die ursprünglich erwarteten 3,5 Prozent für die Rentenanpassung.

Die Bekanntmachung ist in Deutschland von erheblicher Bedeutung, da die Rentenerhöhung in Euro und Cent sowie in prozentualer Höhe angegeben wird. Allerdings tritt sie erst am 1. Juli 2025 in Kraft und beeinflusst die Rentenhöhe für die folgenden Monate, sodass Rentnerinnen und Rentner erst dann mit höheren Bezügen rechnen können.

Ein zweiter wichtiger Aspekt ist die Anpassung der Rentenzahlungen im März, was bei vielen Rentnerinnen und Rentnern zu geringeren Beträgen auf dem Konto führt. Der Grund dafür ist die Erhöhung des Krankenkassen-Zusatzbeitrags, der seit dem 1. Januar 2025 gilt. Bisher sind Rentner von diesen Erhöhungen verschont geblieben, aber diese Schonfrist endet im März.

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Die Zusatzbeiträge zur Krankenversicherung werden jährlich neu festgelegt. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer liegt derzeit bei 2,5 Prozent, was eine Erhöhung um 0,8 Prozentpunkte im Vergleich zum Vorjahr darstellt. Je nach Krankenkasse können die Erhöhungen des Zusatzbeitrags jedoch höher ausfallen.

Die monatlichen Rentenzahlungen könnten für viele sinken, insbesondere für diejenigen, die ihre Rentenzahlung für März bereits Ende Februar erhalten haben. Dennoch gibt es Möglichkeiten, um Kosten zu sparen. Der Zusatzbeitrag, der je nach Krankenkasse variiert, wird zur Hälfte von den Rentnern selbst getragen.

Des Weiteren erreichen im März 2025 bestimmte Jahrgänge erstmals das Rentenalter. Hierzu gehören Personen, die am 1. Januar 1959 geboren wurden. Diese können ab dem 1. März 2025 die Regelaltersrente mit 66 Jahren und zwei Monaten beziehen.

Für langjährig Versicherte, schwerbehinderte Menschen und besonders langjährig Versicherte gibt es ebenfalls Optionen, allerdings mit speziellen Voraussetzungen und möglichen Abschlägen, die an das Renteneintrittsalter geknüpft sind.

Darüber hinaus sind im März die freiwilligen Beiträge für die Rentenansprüche 2024 von Bedeutung. Bis Ende des Monats können Personen, die nicht pflichtversichert sind, diese für das Jahr 2024 leisten. Diese Beiträge können laut der Deutschen Rentenversicherung aus mehreren Gründen wichtig sein. Sie können helfen, den Versicherungsschutz für die Erwerbsminderungsrente aufrechtzuerhalten und zudem zur Erfüllung der Mindestversicherungszeiten beitragen, was eventuell einen früheren Renteneintritt ermöglicht.

Zudem kann sich eine Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung aufgrund der positiven Rendite lohnen und spätere Renten Ansprüche erhöhen. Sie sind steuerlich absetzbar, was sie für viele interessant macht. Die rückwirkend zahlbaren Beträge bieten die Möglichkeit, zwischen einem Mindestbeitrag von 103,42 Euro und einem Höchstbeitrag von 1.497,30 Euro zu wählen.

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