Rechtsanwaltskanzlei erhebt Klage gegen Olaf Scholz

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Das Charterflugzeug mit 132 Afghanen sorgt für Aufregung in den Medien, der Politik und der Bevölkerung. Nun hat eine Anwaltskanzlei aus Konstanz Strafanzeige gegen Olaf Scholz erstattet.

Konstanz – Nachdem eine Gruppe von 132 afghanischen Flüchtlingen per Charterflugzeug aus Islamabad nach Berlin gebracht wurde, hat eine Anwaltskanzlei aus Konstanz am Bodensee eine Strafanzeige gegen den noch amtierenden Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) eingereicht.

Bereits im Vorfeld hat der Vorsitzende der Bundespolizeigewerkschaft, Heiko Teggatz, einen Brandbrief verfasst, in dem er einen sofortigen Stopp des Bundesaufnahmeprogramms fordert. Das Problem sei die Auswahl der Einreisenden durch Nichtregierungsorganisationen (NGOs) und die Vorlage vermeintlicher „Proxy-Pässe“, die von den Taliban ausgestellt worden sein sollen und somit keine internationale Gültigkeit besitzen. Auch die Union fordert seit kurzem den Stopp der umstrittenen Afghanistan-Flüge.

Flug aus Afghanistan: Anwaltskanzlei sieht Verstoß gegen Aufenthaltsgesetz

Laut Einschätzung der Kanzlei aus Konstanz hat die Bundesregierung in insgesamt 147 Fällen gegen Paragraf 97 des Aufenthaltsgesetzes verstoßen. Demnach läge gegen Scholz der Vorwurf des „Einschleusen mit Todesfolge“ vor. Darüber hinaus wirft die Kanzlei Olaf Scholz die Gefährdung der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland vor.

Die Kanzlei argumentiert, dass es keinerlei belastbare Rechtsgrundlage für die Einführung der afghanischen Passagiere gebe. Zudem wird angeprangert, dass die Bundesrepublik Deutschland die Kosten für die Passagiere trage, für die man keinerlei Verpflichtung zum Einflug habe. Es existiere jedoch eine Verpflichtung gegenüber den Bürgern, „jegliche Belastungen fernzuhalten“. Scharf kritisiert der Anwalt am Ende des Schreibens, dass „Tausende Bürger zwangsweise für parteipolitische Manöver des Kanzlers aufkommen müssen.“

Montage Charterflugzeug mit 132 Afghanen links Olaf Scholz rechts
Eine Anwaltskanzlei sieht in dem Flug aus Afghanistan einen Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz. © Sebastian Christoph Gollnow/dpa/IMAGO/Mike Schmitt

Auswärtiges Amt: Bei Geflüchteten aus Afghanistan handelt es sich um von Taliban-Terroristen verfolgte Menschen

Dem Anwalt für Wirtschafts- und Strafrecht zufolge liege ein Verstoß gegen das „Schleuseverbot“ vor. In dem aufgesetzten Schreiben wird angegeben, dass der eigentliche Zweck des Fluges die Rückholung von Ortskräften der Bundeswehr sei. Unter den 157 Passagieren seien jedoch lediglich zwei Lokalkräfte gewesen, was im Widerspruch zu dem Schreiben der Polizeigewerkschaft steht, laut dem es sich um drei ehemalige Ortskräfte handeln soll.

Laut einem Sprecher des Auswärtigen Amtes handelt es sich bei den geflüchteten Afghanen tatsächlich um von Taliban-Terroristen verfolgte Personen. Dazu zählen neben den Ortskräften auch Menschenrechtsaktivistinnen, Journalisten sowie 57 schutzsuchende Minderjährige. 25 weiteren Menschen wurde der Flug verwehrt, „da die Bundespolizei auf mögliche Unstimmigkeiten der Dokumente hingewiesen hat“, so das Innenministerium. Die zurückgestellten Fälle werden derzeit behördlich geprüft.

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