Rotenburg Dreifachmord: Ex-Soldat erhält lebenslange Freiheitsstrafe | NDR.de – Nachrichten – Niedersachsen

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Stand: 28.02.2025 11:31 Uhr

Nach den tödlichen Schüssen auf vier Personen aus dem Umfeld seiner Ex-Frau hat das Landgericht Verden einen 33-Jährigen wegen dreifachen Mordes verurteilt. Der Ex-Soldat aus der Region Rotenburg hatte die Vorwürfe gestanden.

von Maren Momsen

Am Vormittag verhängte das Gericht eine lebenslange Freiheitsstrafe gegen den Angeklagten. Außerdem stellte es die besondere Schwere der Schuld fest, was bedeutet, dass der 33-Jährige nicht nach 15 Jahren auf Bewährung entlassen werden kann. Im Laufe des Prozesses gab er zu, in der Nacht zum 1. März 2024 den Freund seiner ehemaligen Ehefrau, dessen Mutter und die beste Freundin seiner Ex-Frau erschossen zu haben. Das dreijährige Kind der Frau, das sie unter einer Decke schützend hielt, habe er nicht bemerkt. Daher verurteilte das Gericht den 33-Jährigen auch für den Tod des Kindes wegen fahrlässiger Tötung.

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Angeklagter und Verteidiger im Gerichtssaal. © Screenshot

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Anklage und Verteidigung bei lebenslanger Haft einig

In ihren Schlussanträgen am Dienstag forderten sowohl die Staatsanwältin als auch die Anwälte der Opferangehörigen und die Verteidigerin eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes. Ein Auslöser für die Tat war nach allgemeiner Einschätzung eine Warnung durch die Polizei Rotenburg, die wenige Tage zuvor ausgesprochen wurde. Der Angeklagte sah dadurch nicht nur seine Ehe als beendet an, sondern auch seine Laufbahn bei der Bundeswehr war nach dieser Ansprache in Gefahr.

Staatsanwältin: Besonders kaltblütiges Vorgehen

Die Staatsanwältin warf dem Angeklagten vor, sich bei der Tat „wie ein Berufskiller“ verhalten zu haben. Sie bezeichnete ihn als emotionslos und ohne Empathie. Dass er nach den Schüssen äußerte, er könne nun „wieder besser essen und schlafen“, da die Menschen, die er für seine Situation verantwortlich machte, nicht mehr da seien, nannte sie respektlos. Man könne die Taten fast als Hinrichtungen bezeichnen, fügte die Staatsanwältin hinzu. Der Angeklagte hatte in seinem Geständnis die Opfer in „primäre und sekundäre Ziele“ unterteilt. Auch die Anwälte der Opferfamilien hoben hervor, dass dem Angeklagten „völlig egal“ gewesen sei, welches Leid er den Kindern der Getöteten zugefügt habe; er habe drei Kindern die nächsten Angehörigen genommen.

Verteidigerin: Angeblich erweiterten Suizid geplant

Die Verteidigerin betonte, ihr Mandant sei in dem Moment, als die Polizei eine Gefährderansprache gehalten habe, „gestorben“ und innerlich tot gewesen. Von diesem Zeitpunkt an habe er nur noch den Wunsch gehabt, zu sterben. Er habe die beiden Personen mitnehmen wollen, die er für seine Situation verantwortlich machte: den neuen Partner seiner Frau und deren beste Freundin. Er habe seine Pläne in die Tat umgesetzt, weil er nach dieser Ansprache keinen Ausweg mehr für seine Familie und seine Karriere gesehen habe.

Rat und Nothilfe bei psychischen Krisen und häuslicher Gewalt

  • Telefonseelsorge: anonyme, kostenlose Beratung rund um die Uhr; Tel. (0800) 11 10 111 oder (0800) 11 10 222
  • Gewalt gegen Frauen – bundesweites Hilfetelefon rund um die Uhr; Tel. (0800) 01 16 016
  • Gewalt gegen Männer – bundesweites Hilfetelefon rund um die Uhr; Tel. (0800) 12 39 900
  • Täterarbeit Häusliche Gewalt Niedersachsen – die Einrichtung bietet eine Übersicht zu regionalen Anlaufstellen für Täter und Opfer

Weitere Informationen

Ein Angeklagter sitzt neben seinen Verteidigern in einem Gerichtssaal. © dpa Foto: Focke Strangmann

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Ein Angeklagter sitzt neben seinen Verteidigern in einem Gerichtssaal in Verden. © NDR Foto: Maren Momsen

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Dieses Thema im Programm:

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28.02.2025 | 12:00 Uhr

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